Montag, 8. Dezember 2014

RENT A GUN – Warum Floating Armories die internationale Sicherheit gefährden

Der Einsatz privater Sicherheitsdienstleister auf Handelsschiffen ist insbesondere in Deutschland ein Politikum. Nicht ohne Grund ging der Änderung des §31 GewO, der seit März 2013 den Einsatz von bewaffnetem Sicherheitspersonal auf Schiffen reguliert, eine langwierige Diskussion voraus. In der Praxis, stellt sich die Frage nach der Geeignetheit des Mittels allerdings längst nicht mehr. Bewaffneter Begleitschutz für Handelsschiffe durch die sogenannten „High Risk Areas“ – also solche Seeverkehrswege, die besonders durch Piraterie bedroht sind – gehört längst zur Normalität auch für deutsche Reedereien. Das ist gleich in doppelter Hinsicht bedenklich.


Lange haben Reedereien nach staatlichem Schutz vor Piraterie gerufen, doch lediglich die Niederlande waren bereit ihren Forderungen nachzukommen. Die Holländer beschützen ihre Handelsmarine (insoweit sie in den Niederlanden geflaggt ist) mit 50 sogenannten Vessel Protection Detachments. Die deutsche Antwort besteht in einem Zertifikat für private Sicherheitsdienste auf Seeschiffen, welches vom BAFA und der Bundespolizei auszustellen ist. Das deutsche Gesetz gilt jedoch nur für den, der unter deutscher Flagge fährt, das heißt für ca. 400 der knapp 3.800 Schiffe der deutschen Handelsmarine. Dass nationalen Lösungen speziell im Fall der maritimen Sicherheit schlicht die nötige Reichweite fehlt, machen beide Beispiele deutlich. Nötig wäre eine internationale Einigung. Denn wer in internationalen Gewässern mit welcher Bewaffnung unterwegs ist, ist kein triviales Problem. Dies macht auch der Fall der im Oktober 2013 von Indien aufgebrachten MV Seaman Guard Ohio deutlich, die mit einem internationalen Söldnerkommando und 5.000 Schuss Munition beladen, 30 Tage unter anderem vor einem Atomkraftwerk in Tuticorin kreuzte. Die Inder reagieren nicht zuletzt wegen eines Vorfalls im Vorjahr, bei dem zwei Fischer von privaten Sicherheitsleuten erschossen wurden, empfindlich auf die Anwesenheit bewaffneter Privatpersonen in und vor ihren Hoheitsgewässern.

Die Crew der MV Seaman Guard Ohio gehört zum US- amerikanischen Sicherheitsdienst AvanFort und wurde im Oktober 2013 in indischen Hoheitsgewässern festgenommen. [Quelle: PTI]

Der Vorfall führt direkt zum zweiten Problem, das mit dem Tätigwerden privater Sicherheitsdienste einhergeht: Jedenfalls dort wo die Guards an und von Bord gehen passieren Waffen das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Staaten, gleiches gilt bei der Einfahrt in Häfen und der Passage fremder Hoheitsgewässer. Da hiermit oft der Tatbestand des Waffenschmuggels erfüllt wird, hat sich die fragwürdige Praxis entwickelt, die Bewaffnung oder das gesamte Sicherheitsteam außerhalb der 12-sm-Zone an sogenannte Floating Armories zu übergeben und bei der Ausfahrt ggf. wieder einzusammeln. In Konsequenz liegen in internationalen Gewässern – unter anderem im Indischen Ozean, im Roten Meer, im Golf von Aden – insgesamt ca. 20 mit Waffen beladene Schiffe, die von keiner angrenzenden Hoheitsgewalt überwacht werden können. Die vorsichtig ausgedrückte Expertenmeinung hierzu lautet „some armouries are effective and some are not“ (Peter Cook, Security Association for the Maritime Industry). Es brauch nicht viel Phantasie, um sich auszumalen welche Gefahren von den weniger effektiven Waffenkammern ausgehen. Insbesondere in den instabilen Regionen, die den Nährboden für Kriminalität und Piraterie bilden, besteht die Gefahr, dass sie genau das Problem verschärfen, welches sie lösen sollen: Piraterie. Die Befürchtungen reichen jedoch noch weit darüber hinaus. So bieten die schwimmenden und kaum bis gar nicht regulierten und kontrollierten Waffenkammern ideale Bedingungen für illegalen Waffenhandel. Bereits in ihrem Bericht von 2011 spricht die Monitoring Group on Somalia and Eritrea gegenüber dem Sicherheitsrat ihre Besorgnis über die Praxis aus: 

The absence of control and inspection of armed activities inevitably creates opportunities for illegality and abuse, and increases the risk that the maritime security industry will be exploited by unscrupulous and criminal actors, eventually coming to represent a threat to regional peace and security, rather than part of the solution.” (S. 24)
Wer beim Schutz seiner Handelsmarine wie Deutschland auf die Selbsthilfefähigkeit der Reedereien – mithin also auf die Privatisierung durch Sicherheitsdienstleister – setzt, sollte sich über alle Seiten des damit eingegangenen Handels bewusst sein. Reedereien und private Anbieter handeln auf Basis wirtschaftlicher Erwägungen. Aus ökonomischer Perspektive, sind Floating Armories eine optimale Lösung: Die Kosten für die Verwahrung sind geringer als unter staatlicher Aufsicht in den Häfen oder gar das Versenken der Waffen vor der 12-sm-Zone. Außerdem entfällt eine Menge aufwendiger und komplizierter Papierkram. Sicherheitspolitisch betrachtet kann es jedoch in niemandes Interesse sein, einen solchen effektiv rechtsfreien Raum für Waffen am Leben zu erhalten. Das heißt, dass schnellstens eine lückenlose internationale Regulierung für die Sicherung der Handelsschifffahrt gefunden werden muss. Jedenfalls muss dabei eine Kontrolle für maritime private Sicherheitsdienstleistungen erreicht werden, die mindestens Dienstleistungen wie Floating Armories unter effektive Aufsicht stellt.


Simone Ludewig ist Studentin im Fach "Internationale Politik und Internationales Recht" an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Theorien des Internationalen Rechts und Themen des europäischen Menschenrechtsschutzes.

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